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Fremdrentenkürzungen


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Links: Dr. Bernd Fabritius, Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedler und nationale Minderheiten. Foto: BMI
Rechts: Bundesvorsitzende Herta Daniel (Aufnahme vom Heimattag 2018 in Dinkelsbühl). Foto: Christian Schoger


Fremdrentenkürzungen:
Kritischer Brief des Bundesaussiedlerbeauftragten Fabritius an Arbeitsminister Heil

Berlin - Mit entschiedener Kritik hat der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedler und nationale Minderheiten, Dr. Bernd Fabritius, auf die Darlegungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Fremdrente reagiert (siehe "Bundesarbeitsministerium rechtfertigt Fremdrentenkürzungen"). Die Siebenbürgische Zeitung (SbZ) hatte den Beauftragten der Bundesregierung um seine Stellungnahme gebeten. Wie Dr. Fabritius der Redaktion daraufhin schriftlich mitteilte, habe er die Antwort des BMAS zum Anlass genommen zu einem Brief an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, um darin „auf aus meiner Sicht nicht vertretbare rechtliche und rechtspolitische Positionen hinzuweisen, die zu erheblichem Befremden führen“. Über die Kerninhalte seines Schreibens an Arbeitsminister Heil setzte der Bundesaussiedlerbeauftragte die SbZ-Redaktion in Kenntnis. Deutliche Kritik an der Stellungnahme des Bundesarbeitsministeriums äußert auch die Bundesvorsitzende des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Herta Daniel.

Wenn, so erklärt Fabritius gegenüber dieser Zeitung, wie in der Stellungnahme des BMAS, Betroffenen vorgehalten werde, sie hätten „keine Beiträge zu einer deutschen Rentenversicherung gezahlt“, werde übersehen, „dass dieser Personenkreis eine auf Beitragszahlung beruhende Alterssicherung als Opfer eines besonderen Kriegsfolgeschicksals verloren hat, für welches die Bundesrepublik Deutschland eine Einstandspflicht stets anerkannt hat“.

Als „unzutreffend und rechtsfehlerhaft“ bezeichnete Bernd Fabritius die seitens des Ministeriums dargelegte Begründung der 1996 eingeführten Benachteiligung, wonach „bis zu diesen Kürzungen (...) vergleichsweise hohe Fremdrenten gezahlt“ worden seien, „die teilweise die auf deutschen Beiträgen beruhenden Renten in strukturschwachen Gebieten überstiegen“. Demgegenüber stellte der Beauftragte der Bundesregierung fest, dass Renten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) vor der Kürzungswelle genau gleich berechnet wurden, wie auf deutschen Beiträgen beruhende Renten. Es habe die gleiche Rentenformel gegolten. „Es gab an keiner einzigen Stelle eine Besserstellung“, unterstreicht Fabritius und führt weiter aus: „Sofern im Einzelnen unterschiedliche Rentenhöhen zu beobachten waren, so lag dieses ausschließlich an unterschiedlichen Arbeitsbiographien, wie sie auch heute noch sowohl in der angestammten als auch in der gemäß Artikel 116 Grundgesetz aufgenommenen Bevölkerung festzustellen sind.“ Unterschiede in der branchenbezogenen Vergütung seien systemkonform durch Schaffung der Anlage 14 zum Sozialgesetzbuch VI übernommen worden. „Eine zusätzliche Kürzung der Anwartschaften um 40 % sowie zusätzlich eine Deckelung auf 25/40 Entgeltpunkte entbehrte schon damals und auch heute jeder sachlichen Grundlage“, erklärt Fabritius.

Seitens des Ministeriums sei zutreffend hingewiesen worden auf das FRG als Kriegsfolgengesetz und dessen zeitlich auslaufenden Charakter auf Grund der positiven Veränderungen in den Herkunftsstaaten.

Doch „unverständlich und sehr befremdlich“ nannte Fabritius die hieraus abgeleitete Konsequenz, „dass mit den begrüßenswerten gesellschaftlichen Veränderungen in den ausländischen Herkunftsstaaten, z. B. durch die EU-Osterweiterung, dann auch rückwirkend – unabhängig vom Zuzug – die Übernahme der Rentenanwartschaften auch bei den Betroffenen weitgehend gestrichen werden könne, die noch vor diesen Veränderungen auf Grund eines bestehenden Vertreibungsdruckes ihre Heimat und ihre Alterssicherung verloren hatten“. Das komme einer „rückwirkenden Negierung der Einstandspflicht der Bundesrepublik Deutschland für das Kriegsfolgeschicksal“ gleich, das Deutsche erleben mussten.

Den veränderten Umständen werde übrigens bereits durch deutliche Reduzierung der kriegsfolgebedingten Aufnahme Rechnung getragen; aus Rumänien etwa sei die Aufnahme faktisch beendet. Eine „rückwirkende Annullierung der Rechtsfolgen eines erlittenen und festgestellt Kriegsfolgeschicksals“ sei hingegen „nicht vertretbar und darf nicht Politik der Bundesregierung sein“, unterstreicht der Aussiedlerbeauftragte. Der Personenkreis der Spätaussiedler habe sich „schon immer gut integriert und solidarisch gezeigt“. Würden „durch eine angemessene Anpassung des § 31 FRG (Schaffung eines anrechnungsfreien Selbstbehaltes)“ bestehende Nachteile durch einen Anreiz zum Verzicht auf die europarechtlich bestehenden Dispositionsmöglichkeiten ausgeglichen, dann würde „zweifelsfrei die Realisierung möglicher Zahlungen aus dem Herkunftsgebiet deutlich zunehmen“, äußert sich Fabritius überzeugt.

Er habe Bundesminister Heil „erneut dringend aufgefordert, diese Anliegen unter empathischer Berücksichtigung des Kriegsfolgeschicksals zu lösen“. Gleichzeitig habe er sein Befremden darüber ausgedrückt, „dass Argumente unkritisch wiederholt werden, die bereits Kern der 1996 im Wahlkampf angestoßenen Neiddebatte gegen Spätaussiedler als Deutsche gemäß Artikel 116 Grundgesetz gewesen sind“. Er werde sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, „diese Generationenungerechtigkeit zu Lasten der deutschen Spätaussiedler zu beseitigen“, versprach der ehemalige Verbandspräsident des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland in seiner schriftlichen Stellungnahme an die SbZ-Redaktion.

Bundesvorsitzende Daniel kritisiert „einseitige Sichtweise“

Die Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Anfrage der Siebenbürgischen Zeitung stößt auch bei der Bundesvorsitzenden des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Herta Daniel, auf starkes Befremden und Missbilligung: „Die Sichtweise des SPD-geführten Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist unverständlich und kann nur als einseitig bezeichnet werden, außerdem weist sie aussiedlerphobe Züge auf.

Diese durchwegs enttäuschende Mitteilung beleuchtet den gesamthistorischen Komplex der Kriegsfolgeschicksale nur partiell und konzentriert sich auf einige wenige Aspekte. Ein richtiger und hilfreicher Weg in dieser sehr schwierigen Situation war die Bundesratsinitiative des Freistaates Bayern, die unser Verband genauso begrüßt wie die Entschließung der BdV-Bundesversammlung vom 30. November 2018 ‚Altersarmut bei Spätaussiedlern abmildern - Lebensleistung anerkennen‘! Unser Verband wird durch geeignete und wohl durchdachte Maßnahmen diese Vorhaben unterstützen“, erklärte Bundesvorsitzende Herta Daniel gegenüber der SbZ-Redaktion.